Die Zustimmung aller Sorgeberechtigten des Kindes/ Jugendlichen ist Voraussetzung für eine Diagnostik oder Behandlung in unserer Praxis.
Insbesondere bei getrennten, aber gemeinsam sorgeberechtigten Eltern oder nicht bei den Sorgeberechtigten lebenden Kindern/ Jugendlichen bringen Sie bitte schon zum ersten Termin das schriftliche Einverständnis aller Sorgeberechtigten in die Diagnostik und Behandlung in unserer Praxis mit.